Lexikon

Betriebsrat

Der Betriebsrat bildet eine institutionalisierte Vertretung der Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. In Deutschland und Österreich gilt der Betriebsrat als ein Organ für die Mitbestimmung und der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, welcher auch an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses besagt, dass Arbeitnehmer eines Betriebs mit mind. fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen.

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