Lexikon

Mehrarbeit

Überschreiten Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit, leisten sie Überstunden, einschließlich Überstunden oder Überstunden. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich direkt aus dem Arbeitsvertrag oder indirekt aus einem Tarifvertrag, Tarifvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz ergeben. Unter dem in Deutschland häufig verwendeten Begriff „Überstunden“ beziehen sich Arbeitsrechtler in der Regel auf Arbeitszeiten, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit (8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich) überschreiten (Teil 3 ArbZG). In Deutschland werden Beamte als Überstunden bezeichnet, in Österreich bei Überschreitung der im Beamtenrecht vorgeschriebenen Normalarbeitszeit als Mehrdienst. Sofern keine Sonderregelungen zu Überstunden bestehen, besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich keine Überstundenpflicht, die Ausnahme ergibt sich aus der Treuepflicht für Notarbeit. Bei hochbezahlten Führungskräften wird aufgrund ihres Gehaltsniveaus allgemein angenommen, dass sie bei Bedarf Überstunden leisten müssen. Wenn die vereinbarte Arbeitszeit nicht erreicht wird (im Gegensatz zu Überstunden), sagen wir, die Arbeit zu reduzieren, auch die Arbeitszeit zu reduzieren oder die Arbeitszeit abzuziehen.

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