Eine Kollegin würde am nächsten Tag viel lieber die Frühschicht übernehmen und man selbst hat am Abend noch große Pläne – da kommt schnell die Idee auf, einfach die Schichten zu tauschen. Diese Lösung erscheint für alle Beteiligten praktisch und effizient, weil beide Parteien damit einverstanden sind. Häufig tauschen Mitarbeiter auch untereinander die Schichten, um den Vorgesetzten zu entlasten und die Organisation im Team nicht unnötig zu verkomplizieren.

Allerdings ist ein selbst initiierter Schichtwechsel aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt und nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten, beziehungsweise der Stationsleitung, möglich. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall das Weisungsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung: Nach der Verkündung des Schichtplans haben sich die Angestellten daran zu halten. Zwar werden in vielen Betrieben die Wünsche der Mitarbeiter während der Erstellung des neuen Dienstplans berücksichtigt, sofern sie nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind. Doch sobald der finale Dienstplan verkündet worden ist, sind die Schichten bindend und können nicht ohne Weiteres geändert werden.

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Warum ist der Schichttausch untersagt?

Diese Regelung schützt nicht nur den Arbeitgeber vor chaotischen Schichtwechseln und daraus resultierenden Personalausfällen – auch die Mitarbeiter profitieren davon. Der Vorgesetzte darf keinen spontanen Schichttausch anordnen und einem Mitarbeiter abends mitteilen, dass er am nächsten Morgen einspringen soll. Generell gilt: Jeder Schichtwechsel muss im Dienstplan vermerkt sein. Es gibt zwar keine eindeutige gesetzliche Regelung dazu, wie lange im Voraus eine kurzfristige Dienstplanänderung angekündigt werden muss, aber aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin (05.10.2012 - 28 Ca 10243/12) geht hervor, dass der Arbeitgeber die Dienstplanänderung mindestens vier Tage vorher kommunizieren muss. Das Verbot eines spontanen Schichttausches schützt also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. 

Hinzu kommt, dass ein selbst initiierter Schichttausch aus haftungsrechtlicher Sicht problematisch ist. Im Krankenhaus haftet beispielsweise die Schichtleitung, wenn ein Fehler oder ein Unfall auf eine falsche Personaleinsatzplanung zurückzuführen ist. Der willkürliche Wechsel im Schichtplan kann also ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Schichten tauschen: Vorteile einer Dienstplan-Software 

Eine Dienstplan-App hilft in diesen heiklen Situationen: Wenn ein Mitarbeiter seine Schicht unbedingt tauschen will, kann der Manager oder Administrator im digitalen Schichtplaner einen offenen Slot erstellen, auf den sich andere Kollegen mit wenigen Klicks bewerben können. Die Anträge werden bei der Personaleinsatzplanung geprüft und je nach Qualifikation akzeptiert. 

Durch das Eintragen der Verfügbarkeiten können die Arbeitszeiten flexibel geplant und angepasst werden, ohne lästige Absprachen via Telefon oder WhatsApp. Mit dem Dienstplaner von Aplano ist der Schichttausch daher ebenso einfach wie eine mündliche Absprache, aber wird vom Vorgesetzten abgesegnet. So sind die Planungsprozesse für alle Beteiligten transparent, unkompliziert und effizient.

VERFASST VON
Andrea Bruchwitz
Andrea Bruchwitz hat Medien und Literatur in Tübingen studiert. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie für die internationale Editionsgalerie LUMAS und war als Editor bei einer großen Medienagentur tätig. Sie hat für Publikationen wie die Bunte geschrieben und das Blogazin mindful-mag.com gegründet. Seit neustem arbeitet sie freiberuflich gemeinsam mit dem Aplano-Team.

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