Den meisten Mitarbeitern ist es schon einmal passiert: Durch kleine Missgeschicke kommt man morgens zu spät ins Büro oder verpasst eine wichtige Videokonferenz. Wann darf der Chef mit ernsthaften Konsequenzen drohen oder einen Mitarbeiter sogar entlassen? Hier erfahren Sie, welche Gründe für eine Verspätung gerechtfertigt sind und ab wann Sie mit einer Kündigung rechnen müssen. 

Regelungen im Arbeitsvertrag beachten

In den meisten Unternehmen ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, in welchem Zeitraum die tägliche Arbeit geleistet werden soll. Ausnahmen davon sind Gleitzeitregelungen, bei denen die Angestellten den Arbeitsbeginn innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst bestimmen dürfen. Falls es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, kann der Vorgesetzte eine Weisung aussprechen, also von seinem „Weisungsrecht“ Gebrauch machen. Die Angestellten müssen sich daran halten und ihre Arbeit auch zu diesem Zeitpunkt aufnehmen. Wenn im Schichtplaner online ein Arbeitsbeginn um neun Uhr morgens festgelegt ist, reicht es nicht, zu diesem Zeitpunkt auf den Parkplatz zu fahren oder das Firmengelände zu betreten. Die Mitarbeiter müssen sich um neun Uhr an ihrem unmittelbaren Arbeitsplatz befinden und die Arbeit aufnehmen.  

Wer zu spät kommt, verletzt seine Pflicht als Arbeitnehmer und beeinträchtigt in vielen Fällen auch das Betriebsklima, wenn andere Kollegen notgedrungen einspringen müssen. Der Schichtplan gerät durcheinander und wichtige Abläufe können nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund kann wiederholte Unpünktlichkeit vom Arbeitgeber mit Sanktionen bestraft werden. Der Schweregrad hängt damit zusammen, ob eine Verspätung selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet ist.  Gründe für die Verspätung prüfen

Wer morgens im Stau feststeckt oder die Straßenbahn nicht mehr rechtzeitig erwischt, ist selbst dafür verantwortlich. Jeder Angestellte trägt das sogenannte „Wegerisiko“ und muss derartige Verzögerungen vorab einplanen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2001 – Az. 1 Ca 1273/01). Bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie einem Autounfall oder einem unerwarteten Streik, trifft den Mitarbeiter hingegen keine Schuld. Das eigene Handeln hat in keinster Weise dazu beigetragen, dass der Schichtplan nicht eingehalten werden kann. Auch wenn das Kind plötzlich krank wird oder die Kita ohne Vorankündigung schließt, handelt es sich um eine „nicht selbstverschuldete“ Verspätung. In diesem Fall dürfen vom Arbeitgeber keine Sanktionen erfolgen. 

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Wann ist eine Abmahnung rechtens?

In der Regel kommt es nicht sofort zur Abmahnung, wenn ein Angestellter versehentlich einige Minuten später ins Büro kommt. In diesem Fall greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn jemand über viele Jahre hinweg pünktlich am Arbeitsplatz erscheint und den Dienstplan zuverlässig einhält, wäre eine Abmahnung unverhältnismäßig. Erst wenn sich die Unpünktlichkeit in einem bestimmten Zeitraum oftmals wiederholt, darf der Arbeitgeber laut § 314 Abs. 2 BGB eine Abmahnung aushändigen, um den Angestellten auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. 

Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und ist die Voraussetzung für eine spätere Kündigung. Darin werden die Verstöße genau dokumentiert, wie beispielsweise die Tage und Stunden der versäumten Arbeitszeit. Zudem enthält die Abmahnung einen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer sein fahrlässiges Verhalten unterlassen soll. Wenn sich das Verhalten daraufhin nicht ändert, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aushändigen. In welchem Fall eine Abmahnung – oder sogar eine Kündigung – gerechtfertigt ist, hängt immer von den jeweiligen Umständen und den entstandenen Schäden für das Unternehmen ab.  Unpünktlichkeit: So werden Konflikte vermieden

Angestellte sollten möglichst versuchen, ihrer Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nachzukommen und den Schichtplan einzuhalten. Wer doch einmal im Stau steht oder den Zug verpasst, sollte seinen Vorgesetzten unverzüglich informieren. So können wichtige Tätigkeiten umgelegt und Meetings verschoben werden. Zudem ist es ratsam, die versäumte Zeit nachzuholen: Wenn ein Angestellter aus selbstverschuldeten Gründen zu spät kommt und die Arbeitszeit nicht nachholt, steht es dem Chef zu, den Lohn entsprechend zu kürzen. 

Außerdem ist es wichtig, stets einen Überblick über anstehende Schichten zu haben – und das geht am besten mit einem flexiblen Online-Dienstplan. Falls ein Mitarbeiter kurzfristig ausfällt oder später kommt, kann mit wenigen Klicks eine Vertretung eingeteilt werden. Mit der Dienstplan-Software von Aplano geht das ganz leicht! Die digitale Stempeluhr ermöglicht die genaue Erfassung der Arbeitszeiten und das System gleicht die Daten im Stundenkonto automatisch ab. Mit Aplano wird die Personalplanung schnell, effizient und unkompliziert.

VERFASST VON
Andrea Bruchwitz
Andrea Bruchwitz hat Medien und Literatur in Tübingen studiert. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie für die internationale Editionsgalerie LUMAS und war als Editor bei einer großen Medienagentur tätig. Sie hat für Publikationen wie die Bunte geschrieben und das Blogazin mindful-mag.com gegründet. Seit neustem arbeitet sie freiberuflich gemeinsam mit dem Aplano-Team.

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