Wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse im Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann, spricht man von einer betriebsbedingten Kündigung. Die Ursache des Kündigungsgrundes basiert also auf einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führt. Laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darf in Deutschland das Arbeitsverhältnis nach § 1 KSchG aus betriebsbedingten Gründen nur dann gekündigt werden, wenn für einen oder mehrere Arbeitnehmer der Beschäftigungsbedarf in dem bisherigen Aufgabenbereich auf Dauer entfällt und der Arbeitnehmer nicht anderweitig beschäftigt werden kann.
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