Lexikon

Freizeitausgleich

Ein Mechanismus, bei dem geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden nicht bezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden.

  • Üblich sind pro gearbeitete Überstunde ein oder mehrere Freizeitausgleichstage/-stunden, je nach Betriebsvereinbarung.

  • Der Ausgleich erfolgt oft flexibel – z. B. als ganze Arbeitstage, halbe Tage oder in Stundenblöcken.

  • Zeiterfassungssysteme unterstützen diesen Prozess, indem sie Überstunden automatisch auf ein Zeitkonto buchen, Mitarbeiter über saldierten Stand informieren und Freizeitbuchungen erfassen. Gleichzeitig bieten sie Reportingfunktionen, um Ansprüche und Reststunden im Blick zu behalten.

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