Lexikon

Lohnnebenkosten

Zusätzliche Personalkosten, die neben dem Bruttolohn vom Arbeitgeber getragen werden.

  • Dazu gehören Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, ggf. Umlagefonds (z. B. Mutterschutz, Insolvenzgeld) sowie freiwillige Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge.

  • Sie können bis zu 20–25 % des Bruttolohns ausmachen und sind entscheidend für die Kostenkalkulation von Projekten und Schichten. Personio

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