Ein Kollege ist plötzlich krankgeschrieben und der andere in Fortbildung – und schon wird es in manchen Betrieben knapp. Wenn dann viel Arbeit ansteht und ein Projekt dringend beendet werden muss, kommt es in der Regel zu Überstunden. Doch was ist überhaupt erlaubt? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bei der Schichtplanung in Ihrem Unternehmen immer gesetzlich auf der sicheren Seite sind und von der Erstellung eines Online-Dienstplans in vielen Bereichen profitieren.

Tatsächlich arbeitet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland im Schichtbetrieb. Mal muss er morgens, dann nachmittags oder sogar nachts zur Arbeit. Der klassische „Nine to Five“-Job wird langsam immer seltener. Hinzu kommen Arztbesuche, Friseur, Werkstatt und nicht zuletzt das Privatleben der Angestellten. Arbeitnehmer in Schichtarbeit können ihre Freizeit erst planen, wenn sie ihren Schichtplaner vorliegen haben. Wenn dann plötzlich Überstunden angeordnet werden, kann das alle Pläne zunichtemachen.

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland insgesamt 1,4 Milliarden Überstunden geleistet. Mehrarbeit findet auch in Betrieben ohne Schichtarbeit statt. Das heißt, Arbeitnehmer sollen heutzutage im Allgemeinen stressresistent und flexibel sein. Doch wie viel Spontaneität müssen Angestellte wirklich mitbringen?

Überstunden nur im Notfall

Fakt ist: Der Arbeitgeber muss Rücksicht auf das Privatleben seiner Mitarbeiter nehmen. Der einmal aufgestellte Dienstplan darf nicht einfach umgeworfen werden. Einen Dienstplan „unter Vorbehalt“ darf es also nicht geben. Spontane Überstunden sind ebenfalls problematisch.

Es kann natürlich passieren, dass Pläne manchmal nicht funktionieren. Unvorhergesehener Personalausfall kann manche Unternehmen stark treffen. Doch ausschließlich im Notfall darf der Arbeitgeber zu Mehrarbeit aufrufen. Beispielsweise nur, wenn alle Kühlsysteme im Einzelhandel an einem Freitagabend ausfallen. Doch selbst dann gelten immer noch Regeln für Überstunden. Ein Mitarbeiter, der gerade aus der Frühschicht kommt, kann nicht plötzlich zur Spätschicht verpflichtet werden.

Was ist kein Notfall?

Die oft als Grund vorgeschobene Krankschreibung eines Kollegen ist tatsächlich kein Notfall. Der Arbeitgeber hat in seiner Dienstplanung immer für genügend Personal und eine ausreichende Besetzung in allen Schichten zu sorgen. Arbeitnehmer haben allerdings kein „Gewohnheitsrecht“ auf eine bestimmte Schicht. Nur weil sie immer im Spätdienst gearbeitet haben, heißt es nicht, dass ihr Arbeitgeber sie nicht auch in der Frühschicht einsetzen darf. Es sei denn, die Festlegung auf eine bestimmte Schicht ist explizit im Arbeitsvertrag geregelt.

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Mit Dienstplan-Software können Sie Personallücken frühzeitig erkennen und vorbeugen. Der intelligente Online-Dienstplan erkennt automatisch, wenn zu wenig Arbeitskraft für eine bestimmte Schicht eingeteilt ist. Auf diese Weise lässt sich eine unvorhergesehene Unterbesetzung leicht vermeiden.

Dienstplanänderungen und Überstunden nur mit Ankündigung

Mehrarbeit und Änderungen im Schichtplan dürfen nicht einfach spontan angeordnet werden. Das Arbeitsgericht Berlin hat hierfür eine Regel von mindestens vier Tagen Vorlaufzeit festgesetzt (Az. 28Ca 10243/12). Es ist nicht möglich einem Mitarbeiter um 13:00 Uhr zu erklären, dass er um 17:00 Uhr noch ein paar Stunden länger bleiben muss. Auch ein ganzer Dienstplan kann nicht einfach von heute auf morgen umgeschrieben werden. Schichten und Überstunden müssen für Arbeitnehmer planbar sein. Die Vorwarnfrist des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gilt selbst dann, wenn die Bereitschaft zu Mehrarbeit gezielt im Arbeitsvertrag verankert ist.

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In der Realität sieht das leider häufig so aus: Wenn die Kollegen krank sind und viel Arbeit „einfach erledigt werden muss“, traut sich kaum ein Angestellter die plötzlich angeordneten Überstunden zu verweigern, selbst wenn dringende private Termine anstehen oder außerberufliche Verpflichtungen warten. Der Arbeitgeber muss jedoch Rücksicht nehmen. Ein langersehnter Termin beim Facharzt oder das Kind, das vom Kindergarten abgeholt werden muss, sind vom Chef zu respektieren.

Verweigert ein Arbeitnehmer spontan angeordnete Überstunden, darf ihm nicht fristlos gekündigt werden. So hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az. 3. Sa 2222/04).

Überstunden in Teilzeit

Hier kommt es im Grunde darauf an, was im Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht. Dort kann, ebenso wie bei einer Vollzeittätigkeit, beispielsweise geregelt sein, dass Überstunden bei Bedarf erbracht werden müssen. Doch auch für Mehrarbeit in Teilzeit gelten Regeln. Gemäß dem Arbeitsrecht müssen Überstunden verhältnismäßig sein. Das Landesgericht Hamm hat beschlossen, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vollzeitanstellung bekommen, wenn sie regelmäßig mehr arbeiten, als ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. 

Erfolgreiches Überstundenmanagement mit Dienstplan-Software

Mit einem Online-Schichtplan haben Sie die Überstunden Ihrer Mitarbeiter dank einer „digitalen Stechuhr“ immer im Blick. Die individuelle Arbeitszeit wird dem jeweiligen Stundenkonto des Angestellten gutgeschrieben. Wenn beispielsweise eine Teilzeitkraft die gesetzlich festgeschriebene Arbeitszeit zu überschreiten droht, werden Sie automatisch benachrichtigt. Sie sind immer informiert und können rechtzeitig Überstundenabbau anordnen. Gleichzeitig sind Ihre Mitarbeiter genauso in der Lage jederzeit einzusehen, wie viel sie tatsächlich gearbeitet haben. 

Mit einem Online-Schichtplan erkennen Sie Personallücken im Voraus und können ganz einfach dafür sorgen, dass immer genügend Arbeitskraft vor Ort ist. Profitieren Sie von der Transparenz und Genauigkeit von Dienstplan-Software und sehen Sie alle Informationen in Echtzeit sogar auf Ihrem Smartphone als Dienstplan-App.

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VERFASST VON
Anastasia Michailova
Anastasia hat an der Universität zu Oldenburg ihren Bachelor of Arts in Geschichte und Philosophie erworben. Sie arbeitet als Wissenschaftsjournalistin und Content Creator für verschiedene Online- und Printmedien und freiberuflich gemeinsam mit dem Aplano-Team.

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