Wenn von einer Abfindung gesprochen wird, versteht man im Arbeitsrecht eine Entschädigungszahlung, welche von dem Arbeitgeber an seinen/ihren Mitarbeiter/in gezahlt wird, bei einer betriebsbedingten Kündigung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Im Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes sind die Rechtsgrundlagen zu dem Thema formuliert.
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