Um die EU-Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten, ist laut Europäischem Gerichtshof, die Dokumentation der Arbeitszeiten einzelner Mitarbeiter arbeitsrechtlich unumgänglich und seit 2019 Pflicht. Die Arbeitszeitdokumentation führt dazu, dass die durch die EU-Grundrechtecharta und der durch die Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer einer Kontrolle durch Behörden zugeführt werden kann (EuGH, Urteil v. 14.5.2019, Rs. C-55/18).
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Ist die Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht? Das wichtigste zum Beschluss des 22. September.
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