Als Bereitschaftsdienst wird die Zeitspanne bezeichnet, in welcher ein Arbeitnehmer sich für dienstliche Zwecke bereithalten muss, um als Arbeitskraft eingesetzt werden zu können, sofern das nötig sein sollte. Dieser Dienst muss nicht im Betrieb selbst abgeleistet werden, je nach Art des Bereitschaftsdienstes, kann es auch gegebenenfalls von anderen Orten aus geschehen.
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