Zweck des Bundesurlaubsgesetzes ist der soziale Arbeitsschutz. Er dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Er besagt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Er gewährt auch einen Mindestanspruch auf Urlaub für Arbeitnehmer.
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