Beim Feiertagszuschlag handelt es sich um einen Zuschlag auf den Lohn für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Dieser bleibt steuerfrei, wenn der Zuschlag 125% des Grundlohns nicht überschreitet. An Sonntagen bleibt der Zuschlag steuerfrei, wenn er 50% des Grundlohns nicht übersteigt.
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