Lexikon

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist ein Branchentarifvertrag, abgeschlossen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

  • Er legt verbindliche Arbeitsbedingungen fest: Wochenarbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge (Nacht-, Sonn-, Feiertagszuschläge), Mindestlohn und Pausenzeiten. Wikipedia

  • Digitale Zeiterfassungs- und Planungssysteme integrieren diese Regelungen, um automatisch korrekte Zuschläge zu berechnen und gesetzliche Vorgaben umzusetzen.

  • Updates im Tarifrecht können zentral eingepflegt werden, sodass Aplano-Unternehmen rechtssicher und automatisiert arbeiten.

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